Wo und wie werden die Rechte der Tiere geschützt?

Der Umgang mit Tieren ist Gegenstand zahlreicher rechtlicher Regelungen. Allerdings haben nicht alle diese Regelungen den Schutz und das Wohl der Tiere ausreichend im Blick – selbst wenn das ihr eigentlicher Zweck ist. Darüber hinaus besteht ein ganz wesentliches Problem im Vollzug der bestehenden Tierschutznormen. Der Vollzug, also die Umsetzung der Normen, ist – ganz besonders im Bereich der sogenannten Nutztierhaltung – schlicht mangelhaft.

Das Tierschutzrecht ist auf unterschiedlichen Ebenen zu finden: Es gibt Regelungen auf nationaler, EU- und völkerrechtlicher Ebene.

Regelungen zum Tierschutz in Deutschland

Auf nationaler Ebene ist zuvorderst das Grundgesetz (GG) zu nennen. Art. 20a GG bestimmt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die zukünftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ zu schützen hat. Es handelt sich um eine Staatszielbestimmung – eine Leitlinie, die alle Staatsgewalten verpflichtet, dem Tierschutz zu einem hohen Stellenwert zu verhelfen.

Des Weiteren gibt es das Tierschutzgesetz (TierSchG), welches zentrale Themenbereiche regelt. Es eröffnet allerdings auch zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten von den grundsätzlichen Bestimmungen (z. B. Amputationsverbot, Betäubungsgebot etc.).

Daneben gibt es weitere Bundesgesetze, die den Umgang mit Tieren regeln, wie z. B. das Tiergesundheitsgesetz, das Tierarzneimittelgesetz, das Tierzuchtgesetz und das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch.

Jenseits davon hat das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Beispiel die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV), die Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) oder die Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) erlassen. Diese von der Exekutive erlassenen Verordnungen stehen hierarchisch gesehen unter dem TierSchG. Das hat weitreichende Konsequenzen: Eine Rechtsverordnung ist nur gültig, wenn sie nicht gegen höherrangiges Recht, also zum Beispiel gegen das Tierschutzrecht oder das (über Bundesgesetzen stehende) Grundgesetz, verstößt. Ob ein solcher Verstoß vorliegt, kann in gerichtlichen Verfahren auf unterschiedliche Weise eine Rolle spielen, zum Beispiel durch einen Normenkontrollantrag, durch eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle oder durch eine inzidente Überprüfung des Gerichts in einem laufenden Verfahren.

Regelungen zum Tierschutz in der Europäischen Union

Auf EU-Ebene sind unterschiedliche Ebenen des Unionsrechts zu unterscheiden, die tierschutzrelevante Regelungen treffen. Im sogenannten primären Unionsrecht ist vor allem Art. 13 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu nennen. Demnach “tragen die Union und die Mitgliedschaften den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung”, wenn sie die Politik der Union in unterschiedlichen Bereichen festlegen und durchführen.

Im sekundären Unionsrecht finden sich diverse Verordnungen, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten, sowie Richtlinien, die erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Die zentralsten EU-Rechtsakte, die im Bereich sogenannter Nutztiere eine wesentliche Rolle spielen, sind:

  • RL 2008/119/EG des Rates vom 18.12.2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern
  • RL 1999/74/EG des Rates vom 19.7.1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen
  • RL 2007/43/EG des Rates vom 28.6.2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern
  • RL 98/58/EG des Rates vom 20.7.1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
  • RL 2008/120/EG des Rates vom 18.12.2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen
  • VO (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der RL 64/432/EWG und 93/119/EG und der VO (EG) Nr. 1255/97
  • VO (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24.9.2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung
  • VO (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG

Internationale Regelungen zum Tierschutz

Auf internationaler Ebene finden sich völkerrechtliche Abkommen und Empfehlungen, die Bestimmungen im Sinne des Tierschutzes beinhalten. Problematisch hierbei jedoch ist, dass Deutschland internationalen Verträgen durch Zustimmungsgesetz beitreten muss, was teilweise erst Jahre später passiert. Gleiches gilt für etwaige Zusatz- oder Änderungsprotokolle.

Beispiele für internationales Recht insbesondere mit Bezug auf sogenannte Nutztiere sind:

  • Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport
  • Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen
  • Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Schlachttieren
  • Europaratsempfehlungen für die Haltung von Puten